Kurze Antwort
Wird eine Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst, besteht die Möglichkeit, den Streitfall innerhalb von 24 Monaten nach Einreichung der Beschwerde schriftlich bei einer Schlichtungsstelle einzureichen.
Wir verwenden viel Sorgfalt und Aufmerksamkeit auf die Zusammenstellung unserer Reisen und die Auswahl unserer Partner. Die Bereitstellung von Informationen steht ganz oben auf unserer Prioritätenliste, ebenso wie die korrekte Bearbeitung von Beschwerden. Was aber, wenn du mit unserer Beschwerdebearbeitung nicht zufrieden bist?
Wie funktioniert das mit der Beschwerde?
Am besten wendest du dich mit einer Beschwerde direkt an den Reiseleiter oder den örtlichen Vertreter. In den meisten Fällen kann dies zufriedenstellend gelöst werden. Sollte dies nicht gelingen, ist es möglich, nach dem Urlaub eine Beschwerde einzureichen.
Je nach Art der Beschwerde werden wir sie intern oder mit dem Reiseveranstalter oder der örtlichen Agentur bearbeiten. Wenn wir auf die beiden letztgenannten angewiesen sind, kann dies – je nach Jahreszeit – durchschnittlich 6 bis 8 Wochen dauern.
Bis wann kann ich eine Beschwerde einreichen?
Je nach gebuchter Reise muss deine Beschwerde innerhalb von einem oder zwei Monaten nach deiner Rückkehr eingereicht werden. Für deutsche Reiseveranstalter gelten zwei Monate nach den allgemeinen Bedingungen. Die Frist von einem Monat gilt, wenn deine Reise von einem niederländischen Reiseveranstalter durchgeführt wurde.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschwerdeverfahrens ist ein Beschwerdeformular, das du vor Ort mit dem Reiseleiter oder dem örtlichen Gebietsleiter ausfüllst. Ohne dieses Formular kann eine Beschwerde zurückgewiesen werden.
Was geschieht, wenn eine Beschwerde nicht zufriedenstellend bearbeitet wird?
Wird eine Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst, so besteht innerhalb von 24 Monaten nach Einreichung der Beschwerde die Möglichkeit, den Streitfall schriftlich bei der Schlichtungsstelle der Europäischen Verbraucherzentrale.