Kurze Antwort
Du hast Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sich deine Ankunft um 3 Stunden oder mehr verzögert – sofern die Verspätung nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
EU-Fluggastrechte-verordnung (EG) Nr. 261/2004
Wenn sich dein Flug um 3 Stunden oder mehr verspätet hat, hast du möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Dieses Recht erlischt, wenn die Verspätung (teilweise) wegen außergewöhnlicher Umstände bzw. höherer Gewalt unvermeidbar war.
In der Verordnung ist festgelegt, welche Entschädigung dir zusteht, abhängig von der Ursache der Verspätung, der Dauer der Verspätung und der Flugstrecke.
Lies hier mehr über die Fluggastrechte-Verordnung
Wie kann ich meinen Anspruch nach einer Verspätung geltend machen?
Da die Verordnung sich auch den Vertrag zwischen der Fluggesellschaft und dem Kunden bezieht, raten wir dir, dich selbst an die Fluggesellschaft zu wenden. Unsere Erfahrung zeigt, dass die Bearbeitung deines Claims schnell und mit guten Ergebnissen erfolgt. Oft kannst du deinen Antrag einfach über die Website der Fluggesellschaft stellen.
Es besteht auch die Möglichkeit, deine Forderung von einer dritten Partei, z. B. EU Claim, bearbeiten zu lassen. Dies geht in der Regel wegen deren Expertise noch schneller. Beachte jedoch, dass du in diesem Fall eine Provision (ein bestimmter Prozentsatz der Entschädigung) an die Vermittler abgeben musst.