Kurze Antwort
Als Elternteil, der alleine mit minderjährigen Kindern reist, benötigst du möglicherweise bestimmte Dokumente. Auf der Website des Auswärtigen Amts kannst du mehr dazu lesen.
Für Reisen ins Ausland benötigen Kinder deutscher Staatsangehörigkeit ab der Geburt ein eigenes Reisedokument. Für Kinder unter 12 Jahren gibt es den Kinderreisepass. Wenn ein oder beide Elternteile nicht mitreisen, reicht dies allerdings nicht aus.
Es werden mehr Dokumente benötigt, wenn du alleine mit Kindern reist, insbesondere wenn du einen anderen Nachnamen trägst als die Kinder. Dies gilt unter anderem für die folgenden Situationen:
- Reisen mit Kindern, die einen anderen Namen tragen als der anwesende Elternteil (Mädchenname)
- Reisen mit Kindern geschiedener Eltern
- Reisen mit Kindern, die nicht deine eigenen sind (sondern z. B. die Kinder eines Familienmitglieds oder von Freunden)
In diesen Fällen ist es ratsam, neben dem Ausweisdokument des Kindes auch eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes (vor allem bei Namensabweichung), eine Kopie des Ausweises des abwesenden Elternteils, sowie eine Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils dabei zu haben.
Die Einverständniserklärung sollte deutlich machen, dass der abwesende Elternteil, also die (andere) personensorgeberechtige Person, mit der Auslandsreise einverstanden ist und folgende Punkte abdecken:
- Personalien des minderjährigen Kindes
- Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten
- Geplante Reiseroute
- Personalien der anwesenden Begleitpersonen
Auf der Website des Auswärtigen Amts findest du die aktuellen Regeln und Vorschriften für alle in deiner Situation erforderlichen Dokumente sowie Links zu Vordrucken in verschiedenen Sprachen. Kümmere dich rechtzeitig im Voraus um die notwendigen Papiere und erkundige dich gegebenenfalls bei der Botschaft des Landes, in das du reist, ob es zusätzliche Pflichten für dich gibt.