Kurze Antwort
Das hängt von der Versicherung ab. Wenn du deine Reiserücktrittsversicherung über uns abgeschlossen hast, greift der Schutz nur bei einer Ehescheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
Wie handhaben Versicherer eine Trennung?
Das kann je nach Anbieter unterschiedlich sein. Wir arbeiten mit Allianz zusammen, und dort gilt folgende Regelung:
Falls du dich nach der Buchung deiner Reise und vor Beginn der Reise offiziell und rechtskräftig trennst oder deine Ehe geschieden wird, kann die Reiserücktrittsversicherung greifen. Eine offizielle Trennung ist oft nur gegeben, wenn du eine zuvor eine notariell festgelegte Lebenspartnerschaft auflöst.
Möchtest du deine Reise wegen einer Trennung absagen, prüfe bitte genau, ob deine Situation unter diese Regelung fällt.