Kurze Antwort
Vermisstes Gepäck sollte offiziell bei der Fluggesellschaft am Flughafen gemeldet werden. Wende dich außerdem an deine Reiseversicherungsgesellschaft, wenn du eine Versicherung abgeschlossen hast.
Vor allem zu Stoßzeiten kann es vorkommen, dass dein Gepäck nicht mit dir am Zielort ankommt. Hier findest du Informationen darüber, was du in einem solchen Fall tun kannst.
Wer ist bei Verlust des Gepäcks verantwortlich?
Die Gepäckabfertigung – und damit das Fehlen von Gepäck – liegt ganz in der Verantwortung der Fluggesellschaften. Wir haben selbst leider keine Zugang zu Informationen über den Verbleib von Gepäckstücken. So gerne wir unseren Kunden hier direkt helfen würden, ist dies in diesem Fall nicht möglich. Wir sagen dir jedoch, was du tun kannst wenn dein Gepäck verloren geht.
Ist dein Gepäck während der Hinreise verloren gegangen?
Fehlendes Gepäck muss der Fluggesellschaft am Flughafen offiziell gemeldet werden. Gemeinsam wird ein PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausgefüllt und alles dafür getan, deinen Koffer aufzuspüren.
Wenn du dies am Flughafen noch nicht getan haben solltest, dann wende dich bitte so schnell wie möglich an die Fluggesellschaft. Wenn du eine Reiseversicherung abgeschlossen hast, wende dich bitte auch an die Versicherungsgesellschaft. Im Falle eines fehlenden Koffers stellen sie oft einen bestimmten Geldbetrag für notwendige Einkäufe zur Verfügung. Dieser Betrag ist von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft unterschiedlich, allein schon deshalb ist es ratsam, dort anzurufen.
Bitte eventuell die Reiseleitung oder die örtliche Vertretung deines Reiseveranstalters um Unterstützung. Diese Personen können als Dolmetscher fungieren und kommen manchmal an den Flughäfen weiter. Aber auch sie haben keinen Einblick in den Verbleib des verlorenen Gepäcks und sind von den Fluggesellschaften abhängig.
Ist dein Gepäck auf der Heimreise verloren gegangen?
Die Schritte, die du unternehmen musst, wenn dein Gepäck bei der Rückreise verloren geht, sind fast dieselben wie auf der Hinreise. Auch hier füllst du ein PIR-Formular am Schalter der Fluggesellschaft am Flughafen aus. Anhand der von dir gemachten Angaben wird man versuchen, deinen Koffer so schnell wie möglich zu finden. Bist du schon wieder zu Hause und hast dies versäumt? Wende dich trotzdem so schnell wie möglich an die Fluggesellschaft.
Was ist, wenn ein Gepäckstück nicht gefunden wird?
Etwa 85 % aller verlorenen Gepäckstücke werden innerhalb von 48 Stunden gefunden. Die Fluggesellschaft stellt dein Gepäck dann oft kostenlos in deiner Unterkunft zu. Wir gehen davon aus, dass dies auch bei dir gut funktionieren wird.
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass dein Gepäck nicht wiedergefunden wird – was glücklicherweise selten vorkommt – hast du zwei Möglichkeiten. Du kannst deinen Anspruch bei der Fluggesellschaft oder der Reiseversicherung geltend machen, vorausgesetzt, du hast eine Versicherung abgeschlossen.
Wurde dein Gepäck unterwegs beschädigt?
Nicht so schlimm wie verlorenes Gepäck, aber trotzdem ärgerlich: beschädigtes Gepäck. An wen kannst du dich wenden?
Eine Fluggesellschaft haftet nur begrenzt für Schäden am Gepäck. Wenn dein Gepäck beschädigt ist, musst du dies der Fluggesellschaft sofort nach der Ankunft melden, oft sogar noch vor der Zollkontrolle. Anschließend wird gemeinsam ein PIR erstellt.
Wenn der Schaden nicht bei der Fluggesellschaft geltend gemacht werden kann, ist es möglich, ihn von der Reiseversicherung ersetzt zu bekommen, sofern du eine solche Reiseversicherung abgeschlossen hast.